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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 29. April 2021

§ 1 Geltungsbereich

Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Von dieser Ausnahme abgesehen, erfolgen unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich aufgrund unserer nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung unserer nachfolgenden Bedingungen erkennt der Käufer deren Geltung auch für die mit uns abgeschlossenen Folgegeschäfte an, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende allgemeine Bedingungen des Käufers erkennen wir grundsätzlich nicht an. Dies gilt auch, wenn sie uns rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und diesen Bedingungen nicht durch uns ausdrücklich widersprochen worden sein sollte.

Änderungen oder Ergänzungen der nachfolgenden Vertrags- und Lieferbedingungen einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.


§ 2 Auftragserteilung

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und Internet sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Mündlich, schriftlich oder durch Datenfernübertragung erteilte Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden und der Kunde nicht unverzüglich dem Bestätigungsschreiben widerspricht. Hiervon ausgenommen sind Bargeschäfte.

2. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, Modelle und Konstruktionen oder deren Ausstattung bleiben im Rahmen des technischen Fortschrittes ausdrücklich vorbehalten.

3. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, öffentliche Auftraggeber und Bildungseinrichtungen. Eine Ausnahme hiervon ist "EDU" Software, das bedeutet Software für Studenten oder entsprechend Berechtigte.


§ 3 Lieferung

Falls eine Lieferzeit erforderlich oder vereinbart ist, gilt Folgendes:

1. Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ von uns schriftlich bestätigt worden.

2. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt unserer Selbstbelieferung. Wir werden unseren Kunden unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden im Falle des Rücktrittes vom Kaufvertrag zurückgewährt.

3. Trotz grundsätzlich unverbindlicher Lieferzeit sind wir bemüht, angegebene Lieferzeiten möglichst einzuhalten. Soweit höhere Gewalt (z. B. Feuer, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Maschinenbruch) oder sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, vorliegen, verlängert sich die vertragliche Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse.

Dauert eine Leistungsverhinderung aufgrund der vorgenannten Ereignisse mehr als zwei Monate an, sind sowohl wir als auch unser Kunde berechtigt, hinsichtlich der nicht erbrachten Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Vor Ablauf dieses Zeitraums ist der Rücktritt für beide Vertragsparteien aufgrund der vorgenannten Verzögerungstatbestände ausgeschlossen.

4. Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls der Erbringung vereinbarter Sicherheiten.

5. Im Übrigen ist der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist.


§ 4 Versand

1. Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt diese ab unserem Sitz auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab unserem Lager auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

2. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch diese Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.

3. Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von uns ausdrücklich auf Wunsch und Kosten des Käufers übernommen worden.


§ 5 Gewährleistung und Haftung

1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Anlieferung zu untersuchen und bestehende Mängel (insbesondere Transportschäden) sowie Abweichungen der gelieferten Ware zu der bestellen Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.

Mängel der gelieferten Ware, die trotz unverzüglicher ordnungsgemäßer Prüfung erst später erkennbar sind, müssen von dem Käufer sofort nach deren Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden.

Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Mängelrügen werden hierbei als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechte Rüge dar.

2. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an uns kann nur mit unserem vorigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne voriges Einverständnis erfolgen, brauchen von uns nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.

3. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

4. Das Vorliegen eines festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:

    a) Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Lieferanten Nacherfüllung zu verlangen.

    Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, können wir nach eigenem Ermessen bestimmen. Ein Anspruch des Käufers auf eine bestimmte Art der Nacherfüllung besteht nicht.

    Ist der Kaufpreis ganz oder teilweise nicht bezahlt, können wir die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer einen - unter Berücksichtigung des geltend gemachten Mangels - angemessenen Teil des Kaufpreises bezahlt.

    b) Wir haben darüber hinaus das Recht, bei einem Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl vorzunehmen.

    Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehl schlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

    c) Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.


§ 6 Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung Folgendes:

1. Der Käufer hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf.

Erst nach erfolgtem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

2. Schadensersatz gegen uns kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung geltend machen.

Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Wir haften darüber hinaus nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des BGB für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines oder mehrerer unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Zur Höhe ist der Schadensersatzanspruch des Käufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist Ersatz von Folgeschäden, wie z. B. entgangenem Gewinn ausgeschlossen.

4. Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.


§ 7 Preise

Es werden die jeweils am Liefertag geltenden Preise in Euro zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet. Der Preis versteht sich für Lieferungen ab Lager.


§ 8 Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche Rechnungen sind netto Kasse zu bezahlen. Ein Skonto Abzug bedarf der vorigen schriftlichen Vereinbarung.

2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Rechnungsbetrag zu bezahlen.

3. Wechsel werden nicht akzeptiert, Schecks stets nur erfüllungshalber angenommen.


§ 9 Aufrechnung/Zurückbehaltung

1. Gegenüber unseren Ansprüchen kann der Käufer nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann durch den Käufer nur dann geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.


§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keineswegs darf die Ware aber im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

2. Im Falle des Verkaufes der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderung so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere Kreditinstitute, vertragswidrig und daher unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Vertragsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

3. Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der Lieferant dem Käufer für die weiter veräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.

4. Im Falle einer Pfändung der Ware bei dem Käufer sind wir sofort unter Übersendung des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
5. Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware zum Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf unsere bestehende Forderung gegen den Käufer angerechnet.


§ 11 Haftung bei Mietgeräten

Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Gerät beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Gerät in dem selben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten etc..


§ 12 Kauf auf Rechnung für Firmenkunden über Billie

Wir bieten Firmenkunden an, den Rechnungsbetrag erst nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung zu bezahlen („Kauf auf Rechnung“). Um Ihnen dieses Angebot machen zu können, kooperieren wir mit dem Finanzdienstleister Billie GmbH. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung im Rahmen des Bestellprozesses und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an die Billie GmbH ab. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist, die auf der Rechnung angegeben ist, auf das Konto, das auf der Rechnung aufgeführt ist. Die Datenschutzerklärung der Billie GmbH finden Sie hier: https://www.billie.io/datenschutz/kar/. Sie findet ergänzend zu unserer Datenschutzerklärung und unseren AGB Anwendung.


§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Als Erfüllungsort wird unser Firmensitz (Hamburg) vereinbart.

2. Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Firmensitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz des Lieferanten zu erbringen.

Für gegen uns gerichtete Ansprüche ist dieser Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind dagegen befugt, den Käufer auch an jedem anderen, nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

3. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Dies gilt auch, wenn sich im Vertrag eine Regelungslücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

4. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen findet deutsches Recht Anwendung.


§ 14 Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder nichtig, so bleibt die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen gleichwohl unberührt. Unwirksame und/oder nichtige Bestimmungen sollen so ersetzt werden, dass der angestrebte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung von Lücken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.